Ein zusätzliches beschäftigungspolitisches Instrument für das Land Brandenburg
Der demographische Wandel stellt eine große Anzahl von Unternehmerinnen und Unternehmern vor die Frage: „Wer übernimmt den Betrieb?“
Da eine Übergabe innerhalb der Familie oder ein Verkauf an Externe aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich sind, haben wir für das Land Brandenburg ein zusätzliches beschäftigungspolitisches Instrument entwickelt. Denn gelingt eine Unternehmensnachfolge nicht, gehen Lebenswerke, Unternehmenswerte und Arbeitsplätze verloren.
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
In Europa erfolgreich
In Europa wird ein beschäftigungspolitisches Instrument zur nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmenswerten seit Jahrzehnten sehr erfolgreich eingesetzt: ein Workers Buyout, kurz WBO.
Beim Management Buyout kauft das Management das Unternehmen und führt es weiter. Beim Workers Buyout kauft die Belegschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen das Unternehmen weiter.
Chancen für Unternehmen ohne Nachfolge im ländlichen Raum
Der demographische Wandel sorgt gerade dafür, dass Inhaberinnen und Inhaber zwar länger im Unternehmen wirken können, jüngere fähige Nachfolgepersönlichkeiten aber seltener werden und diese insbesondere Unternehmen im ländlichen Raum nicht attraktiv finden.
Führt die Belegschaft das Unternehmen weiter, bleiben Know-how und Kontinuität im Unternehmen bestehen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Besonderheiten des Betriebes, der Kundinnen und Kunden, der Zulieferer und das Unternehmen bleibt der Region erhalten.
Der Ansatz für das Land Brandenburg
Das Land Brandenburg ist ein Flächenland und hat bundesweit die zweithöchste Rate an Selbstständigen. Viele Betriebe wurden in den 1990er Jahren gegründet. In den nächsten Jahren stehen viele Unternehmen im ländlichen Raum zum ersten Mal vor einer Nachfolge. Im Rahmen eines Entwicklungsprojektes zu sozialer Innovation für das Land Brandenburg ist ein zusätzlicher Ansatz entstanden.
Um Unternehmen, die keine passende Nachfolge finden vor einer Betriebsschließung zu bewahren, kann das Unternehmen an die Belegschaft übergeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gründen dazu eine eingetragene Genossenschaft und führen es als Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer weiter, um so langfristig Arbeitsplätze und Unternehmenswerte zu sichern.
Eine eingetragene Genossenschaft
Eine eingetragene Genossenschaft, kurz eG, ist eine Unternehmensform. Nach internationalen Standards sind Genossenschaften menschenzentrierte Unternehmen, die im gemeinsamen Eigentum sind und von ihren Mitgliedern demokratisch geführt und kontrolliert werden. Werte wie Fairness, Kooperation und Gleichberechtigung schaffen nachhaltige Unternehmen, die ökonomische Teilhabe und Teilnahme bieten.
Die Mitglieder geben sich eine Satzung und legen gemeinsam die Art ihrer Tätigkeit und ihren Förderzweck fest. Eine Genossenschaft ist die einzige Unternehmensform, die ihre Mitglieder laut Gesetz fördern muss. In der hier beschriebenen Form kann ein Förderzweck z.B. die Sicherung der Arbeitsplätze sein. Jedes Mitglied erwirbt Anteile und verfügt, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile, über genau eine Stimme.
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Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Der ESF investiert in Menschen. Er unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei der Qualifizierung und Fachkräftesicherung. Der ESF fördert die Chancengleichheit und den Zugang zu Beschäftigung. Er leistet so einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Armutsbekämpfung.
Im Land Brandenburg wird mit den ESF-Förderprogrammen in der Förderperiode 2014-2020 das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit zu fördern. Weiterführende Informationen unter esf.brandenburg.de und ec.europa.eu.
* Zur besseren Lesbarkeit haben wir im Titel auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.